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Das Sparen 3-Konto ist ein steuerbevorteiltes Konto zum Aufbau der freiwilligen, zweckgebundenen privaten Vorsorge für erwerbstätige Personen mit AHV-pflichtigem Einkommen.

Geeignet für
  • Erwerbstätige Privatpersonen ab 18 Jahren
Vorteile
  • Aufbau eines Alterskapitals als Ergänzung zur 1. und 2. Säule
  • Aufbau des nötigen Eigenkapitals für Ihr Eigenheim / Ihre Eigentumswohnung
  • Indirekte Amortisation der Hypothek
  • Attraktiver Vorzugszins
  • Sie entscheiden jährlich, welchen Betrag Sie einzahlen
  • Steuerersparnisse durch Abzug der einbezahlten Beträge beim steuerbaren Einkommen
  • Keine Vermögens-, Einkommens- und Verrechnungssteuer während der Laufzeit
  • Reduzierte einmalige Besteuerung bei Auszahlung
Besonderheiten
  • Nur erwerbstätige Personen mit AHV-pflichtigem Einkommen dürfen Einzahlungen tätigen

Pro Jahr wird der maximale Einzahlungsbetrag gesetzlich festgelegt, derzeit:

  • CHF 6'682.00 für erwerbstätige Personen mit BVG-Versicherung
  • CHF 33'408.00 (max. 20% des Erwerbseinkommens) für erwerbstätige Personen ohne BVG-Versicherung
  • Unter der Bedingung, dass weiterhin eine AHV/IV-pflichtige Erwerbstätigkeit ausgeübt wird können maximal 5 Jahre über das Rentenalter hinaus Einzahlungen vorgenommen werden und das Vorsorgekonto kann während dieser Zeit weitergeführt werden
  • Sie können Ihr Vorsorgekapital auf Wunsch in Wertschriften investieren
  • Bei Bedarf können Sie Versicherungslücken bei Tod und/oder Invalidität absichern (Swisscanto Safe Sparzielversicherung)
  • Kostenlose persönliche Berechnung der Kapitalentwicklung und Steuerersparnisse
Zusatzleistungen
Kontoauszug
  • Jährlich
Einzelbelege
  • Für alle Buchungen (exkl. Gutschriftsanzeigen Dauerauftrag)
Kontoabschluss
  • Jeweils per 31.12.
  • Bescheinigung über den einbezahlten Betrag für die Steuererklärung
Währung CHF
Zinssatz 1.750%
Verfügbarkeit
  • Frei verfügbar frühestens 5 Jahre vor Erreichen des ordentlichen AHV-Rentenalters

Ausnahmen:

  • Bei Finanzierung von selbstbewohntem Wohneigentum oder Amortisation bestehender Hypotheken (nur alle 5 Jahre möglich)
    Bitte Formular "Antrag zum Bezug des Sparen 3-Kontos für Wohneigentum" ausfüllen
  • Bei endgültigem Verlassen der Schweiz
  • Bei Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit
  • Bei Übertragung in eine andere gebundene Vorsorgeeinrichtung
  • Bei Tod oder einem IV-Grad von 100%
  • Weiterleitung an eine andere Vorsorgeeinrichtung der Säule 3a oder eine gebundene Vorsorgepolice (Kündigungsfrist 6 Monate, ausser zu einer anderen Kantonalbank)
    Bitte Formular "Antrag zur Teil-/ Auflösung des Sparen 3-Kontos" ausfüllen
Gebühren

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