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Beim Vorbezug von Pensionskassengeldern werden die versicherten Leistungen im Rentenalter gekürzt (vgl. PK-Reglement). Als Versicherungsnehmer müssen Sie sich bereits heute die Frage stellen, inwieweit Sie trotz Rentenkürzungen Ihren Lebensstandard nach Aufgabe der Berufstätigkeit weiterführen können. Durch Verpfändung können Pensionskassenkürzungen vermieden werden. Die Bank gewährt Ihnen ein verzinsliches Darlehen. Das bringt zwar eine zusätzliche Zinsbelastung, diese reduziert aber Ihre Steuerbelastung und beeinträchtigt die zukünftige Pension nicht.
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