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Das Freizügigkeitskonto ist für Pensionskassenguthaben bestimmt. Auf dieses Konto erfolgen Einzahlungen von Personalvorsorgeeinrichtungen sowie als Ausnahme die Rückzahlung eines getätigten Vorbezugs für Wohneigentum.
| Geeignet für |
- Personen, die die Erwerbstätigkeit vorübergehend aufgeben. Zum Beispiel:
- Personen, die vorübergehend ohne Erwerbstätigkeit sind oder eine „Babypause“ einlegen
- Personen, die zu einem späteren Zeitpunkt eine neue Stelle antreten
- Personen, die eine Weiterbildung beginnen oder vorübergehend im Ausland weilen
- Personen, die die Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit planen
- Nicht erwerbstätige geschiedene Ehepartner, für die Anlage der überwiesenen Guthaben aus der 2. Säule des ehemaligen Ehepartners
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| Vorteile |
- Das Konto sichert das Vorsorgeguthaben und bietet einen Vorzugszins an.
- Möglichkeit das Vorsorgeguthaben in Anlagefonds zu investieren
- Die Anlagestiftung nimmt eine sorgfältige Auswahl der Wertpapiere vor und investiert nach den gesetzlichen Regeln für Pensionskassen
- Die Anlagestiftung bietet Anlagefonds für Anleger mit unterschiedlicher Risikobereitschaft an
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- Das Vorsorgeguthaben darf für die Finanzierung von Wohneigentum verwendet werden
- Steuervorteile:
- Die Zins- und Kapitalerträge werden bis zur Auszahlung des Guthabens nicht besteuert
- Das Vorsorgeguthaben ist bis zur Auszahlung von der Vermögenssteuer befreit
- Das Vorsorgeguthaben wird bei Auszahlung zu einem reduzierten Tarif besteuert
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| Besonderheiten |
- Das Konto wird bei der Swisscanto Freizügigkeitsstiftung geführt.
- Es gilt die aktuelle Gesetzgebung der 2. Säule mit den entsprechenden Bestimmungen, insbesondere das Reglement der Swisscanto Freizügigkeitsstiftung.
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| Zusatzleistungen |
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| Kontoauszug |
- Die Swisscanto Freizügigkeitsstiftung erstellt einen Vermögensausweis
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| Einzelbelege |
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| Kontoabschluss |
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| Währung |
CHF |
| Zinssatz |
1.250% |
| Verrechnungssteuer |
Auf den Erträgen wird keine Verrechnungssteuer abgezogen.
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| Verfügbarkeit |
Frei verfügbar ab 5 Jahre vor Erreichen des gesetzlich festgelegten AHV-Alters.
Eine vorzeitige Auszahlung ist gemäss Reglement der Swisscanto Freizügigkeitsstiftung in folgenden Fällen möglich:
- Bei Verwendung zur Finanzierung von selbst genutztem Wohneigentum
- Bei endgültiger Auswanderung
- Bei Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit
- Bei Übertragung in eine andere Vorsorgeform
- Bei Tod des Vorsorgenehmers
- Bei Bezug einer vollen Invalidenrente der Eidgenössischen Invalidenversicherung
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| Gebühren |
Es werden keine Kontoführungs-, Depot- und Abschlussgebühren belastet. |
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