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Die Bankbürgschaft oder Bankgarantie ist eine in Ihrem Auftrag eingegangene Verpflichtung der GLKB, unter bestimmten Voraussetzungen eine bestimmte Zahlung zu leisten.
Die Bürgschaft ist – im Gegensatz zur abstrakten Zahlungsverpflichtung oder Garantie – nicht losgelöst vom Grundgeschäft, sondern akzessorischer Natur. Sie setzt eine zu Recht bestehende Hauptschuld voraus und ist von deren Bestand, Umfang und Dauer abhängig. Geht diese unter, erlischt auch die Bürgschaft. Die Bankgarantie hingegen beinhaltet ein Leistungsversprechen abstrakter Natur und ist vom Grundgeschäft unabhängig. Sie ist demnach eine selbständige Verpflichtung. Die Bankgarantie ist das übliche Sicherungsinstrument im internationalen Geschäftsverkehr.
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Antrag Bankgarantie
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